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Heinz Howaldt [hh7]


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Meine Ahnentafel
Emma Heesch
Alwine Howaldt
Anekdoten
von Arnswaldt
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Das gesamte 98-seitige Dokument von Dr.Heinz Howaldt ist hier in 7 Abschnitte geteilt und enthält eindrucksvolle Beschreibungen über das Wirken und die Lebensweise unserer Vorfahren Bammel, Diederichsen und Howaldt.


Familienforschung Heinz Howaldt

 

Mechanikus August Ferdinand Howaldt (Schweffel & Howaldt)
Stadtrath Anton Adolph Heinrich Bammel (Lackier- und Lampenfabrik)
Gold- u. Silberarbeiter David Ferdinand Howaldt (Meister)
Kaufmann Andreas Ludewig Diederichsen (Inhaber einer Schiffs-Werft)

Dokumente zu Bammel, Diederichsen, Howaldt


Soweit die Ausführungen des Herrn v. Arnswaldt. Bevor ich nunmehr aus meinen 16 Mappen die einzelnen Dokumente für sich selbst sprechen lasse und nur hier und da verbindende Worte hinzufügen werde, muss ich doch zu meinem Bedauern feststellen, dass das vorhandene Material so riesengross ist, wie ich mich inzwischen durch Einsichtnahme in meine Mappen noch einmal überzeugt habe, dass es mir vorerst schlechterdings unmöglich ist, alles und etwa gar noch der Reihe nach abzuschreiben. Ich greife daher zunächst einmal das heraus, was, wie ich wohl annehmen darf, von besonderem Interesse ist, ohne dass deshalb das aufgeführte Material immer lückenlos wäre und auch die Reihenfolge immer eingehalten wäre.
Wie ich schon eingangs erwähnte, bin ich zu jeder gewünschten Auskunft und Erklärung stets gern bereit vor allem dann, wenn ich daraus entnehmen könnte, dass meine langjährigen Forschungen nunmehr doch in ein Stadium getreten sind, wo auch weitere Kreise der Familie daran Anteil nehmen und vielleicht - ich denke dabei besonders an die Familie Howaldt, sich allmählich die Auffassung durchsetzt, dass auch unsere Familie die Pflicht hat, ehrend ihrer Ahnen zu gedenken.
In diesem Zusammenhang darf ich vielleicht gleich hier darauf hinweisen, dass am 1. Oktober 1938 100 Jahre seit der Gründung der Firma Schweffel und Howaldt vergangen sind, der Gründung, aus der letzen Endes, von den Zwischenstufen abgesehen, der in der ganzen Welt bekannte gute Name Howaldt zu seiner Bedeutung gekommen ist.
Ist es da ein so utopischer Gedanke, schon jetzt daran zu denken, dass die Familie sich m.E. dann unbedingt zu einer Gedenkfeier in Kiel vereinigen muss. Ich bitte hierüber um Äusserung, da man mit der Vorbereitung gar nicht früh genug anfangen kann.
H.H.

August Ferdinand Howaldt, geboren Braunschweig, 23.10.1809 (Nr.4)
gestorben Kiel, 4. 7.1883

Nr. 36 1838

W o c h e n b l a t t
Zum Besten der Armen in Kiel
Mittwoch, den 3. Oktober

Seit dem 1 sten diesen Monats betreiben die auf der Rosenwiese befindliche Maschinenbau-Anstalt in Verbindung mit einer Eisengiesserei unter der Firma von
S c h w e f f e l & H o w a l d t für gemeinschaftliche Rechnung, welches wir hierdurch bekannt machen.
Kiel Oktober 1838.
J o h a n n S c h w e f f e l
A u g u s t F e r d i n a n d H o w a l d t

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Kieler Wochenblatt

Nr.110 Donnerstag, den 18. September 1862

Die Arbeiter der Schweffel & Howaldt'schen Eisengiesserei und Maschinenfabrik brachten gestern Abend dem Mit-Chef Herrn H o w a l d t zur Vorfeier seiner silbernen Hochzeit einen feierlichen Laternenumzug. Vorher hatten schon die Mitglieder des Bierclubs, dessen Präsident Herr Howaldt ist, sich zu Wasser an den Lorenzendamm begeben, auf der vor Herrn Howaldt's Hause gelegenen Insel ein sehr hübsches Feuerwerk abgebrannt und unter Musik, Rede und Gegenrede demselben ein Hoch gebracht. Gegen 9 Uhr fuhren dann die Arbeiter, reichlich 170 an der Zahl, von der Eisengiesserei aus in 11 Böten mit Musik und sämtlich mit hübschen eigens zu diesem Zwecke angefertigten Stocklaternen versehen, durch die Drehbrücke und den Bootshafen in den kleinen Kiel. Bei dem schönen Abend und hinreichender Dunkelheit bot dieser Zug einen magischen Anblick. Die Arbeiter landeten an der Fährstrasse und gingen dann in geordnetem Zuge unter Voraustritt der Musik zum Hause ihres Brodherrn, wo der Buchhalter des Geschäfts eine Anrede hielt, der älteste Arbeiter einen silbernen Pokal als Festgabe überreichte; Herr Howaldt dankte in längerer Rede. Heute Abend giebt derselbe den Arbeitern einen solennen Ball im Lehmann'schen Lokal in der Brunswik.


Akten des Magistrats zu Kiel betr.
Die Privilegierung der Maschinenbauanstalt von
Johann Schweffel u. August Ferdinand Howaldt
zu Kiel.
1837 - 1853
(Stadtarchiv Kiel Nr. 316)
Die Regierung ersucht den Magistrat zu Kiel
Sie über die Anlage sub.Nr. 5987 mit Anschlüssen sub.
Nr. 1 - 4 innerhalb vorschriftsmässiger Frist mit
Bericht nebst Bedenken zu versehen und dabei die An-
Lagen zu remittieren.
Königlich Schleswig-Holsteinische
Regierung auf Gottorf den 27. Juni 1837
Folgen drei unleserliche Unterschriften
ferner gez. Bongschmidt.


An
Den Magistrat der Stadt
K i e l .


5987
Abschrift
?t.B.27 rbsch.
Wird mit der Hälfte mehr bezahlt 1837
?applikant Kiel am 20 Junius 1837.
An
Die Königl. Schleswig-Holstein-
Regierung auf Gottdorf
Der Mechanikus August Ferdinand H o w a l d t
bittet ehrerbietigst:
Dass ihm behufs Anlegung einer Maschinen-
bauanstalt eine Konzession zur ungehinder-
ten Haltung von Gesellen verschiedener Hand-
werke erteilt werde.

Mit Anlage Nr.1 - Nr.4 die zurückerbeten werden.
?ono W. R a t h l e v J.C. M a d s e n
?roc. ad. acta.

Nachdem ich in meiner Vaterstadt Braunschweig, bei dem dasigen
Mechaniker Ludwig Spengler von Ostern 1824 bis dahin 1829 mich
zum praktischen Mechaniker gebildet hatte, wie der hierselbst
als: Anlage Nr. I
anliegende Lehrbrief ausweist, habe ich 5 Jahre lang als Gehilfe
in der mechanischen Werkstatt des Herrn I.A. Libbertz in Hamburg
gearbeitet, welcher mir ebenfalls ein günstiges Zeugnis über
mein Betragen und meine Tüchtigkeit ausstellt.
Anlage 2.
Auf Empfehlung dieses, meines Prinzipals, erhielt ich die
Stelle eines Maschinenmeisters auf dem Dampfschiffe "Löwen"
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R. Reg. 21. Juni 1837

Löven , welches seit 1835 regelmässige Fahrten zwischen Kiel und den dänischen Inseln machte.
Der Kaufmann Herr Johann Schweffel in Kiel, welcher bisher Mitglied der Direktion dieser Dampfschifffahrt war, bezeugt ebenfalls mein gutes Betragen in dieser Zeit,
Anlage Nr. 3
so wie er auch als jetziger alleiniger Rehder desselben mir für die Zukunft die Oberaufsicht über das Maschinenwesen dieses Schiffes übertragen hat.
Da ich als solcher dieses Schiff auf den zu machenden Reisen nicht beleite und sich mir die Aussicht eröffnet, durch anderweitige mechanische Arbeiten, namentlich den Bau von Maschinen in hiesiger Stadt, mein Brod zu finden, so beabsichtige ich hierselbst das Bürgerrecht zu gewinnen und eine Maschinenbauanstalt für eigene Rechnung anzulegen.
Je nach der Art der von mir verfertigten Maschinen bedarf ich hierzu der Hülfe verschiedener unter meiner speziellen Aufsicht arbeitender Handwerker, Meister werden sich in der Regel nicht dazu verstehen; auch muss ich, wenn ich mein Geschäft irgend mit Vortheil betreiben soll, nicht im geringsten gehindert sein, mir die tüchtigsten Arbeiter, gleichviel, ob sie Meister oder Gesellen sind, auszuwählen. Auch leidet der Nahrungsbetrieb der hiesigen Handwerker durch selbständige Haltung von Gesellen in meiner Anstalt keineswegs, da ich dieselben nur zu solchen Arbeiten verwende, welche die Handwerker, denen es an gehörigen mechanischen Kenntnissen mangelt, nicht verfertigen können und die früher vom Auslande bezogen wurden. Im Gegenteil werde ich durch manche Nebenarbeiten auch den hiesigen zukünftigen Handwerkern Gelegenheit zum Verdienst geben. Rücksichtlich meiner Unterthanen und Consriptionsverhältnisse steht nach beiligendem Dokumente
Anlage Nr. 4.
meiner Niederlassung in Kiel nichts entgegen.
In Betracht, dass Eine Hohe Königliche Regierung es sich bekanntermassen angelegen sein lässt, das Blühen der Gewerbe zu befördern, wie Sie bereits durch ähnliche Concessionen an Kieler Bürger gezeigt hat und in Berücksichtigung, dass meine Unternehmung, soviel ich weiss, bis jetzt die einzige in Kiel, ja im ganzen Lande ist, darf ich auf gnädige Erhörung meiner Bitte hoffen, welche ich ehrerbietigst dahin richte:
Eine Königliche Regierung wolle eine Konzession da-
hin erteilen, dass ich berechtigt sei, behufs einer
Maschinenbau-Anstalt Gesellen verschiedener Hand-
werke zu halten, wobei ich noch um baldige Resolution
ehrerbietigst zu bitten mir erlaube, da ich bereits
mehrere Arbeiten angenommen und contrahiert habe, na-
mentlich wegen eines Wasserleitungswerkes auf dem
adelichen Gute Salzau in Unterhandlung stehe, welches
ich nach Beendigung einer jetzt vorliegenden Reise
nach England anzufangen hoffe.
(ohne Unterschrift)


Anlage I.
Dass Vorzeiger dieses August Ferdinand H o w a l d t,
gebürtig aus Braunschweig, bey mir unterzeichneten alut Lehrcontract
von Ostern 1824 - bis Ostern 1829 - sage fünf Jahre, als praktischer
Mechanikus gelernt, sich während dieser Zeit treu, ehrlich und fleissig
betragen, auch so viel in seiner Sache gelernt, dass derselbe, überal, als
ein geschickter Gehülfe, bey jedem Mechanikus auch die schwierigsten
Arbeiten übernehmen kann, solches bescheinigt hiermit der Wahrheit gemäss
Ludwig Spengler,
Mechanikus.
Braunschweig, den 22. April
1829. ( L. S. )
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Anlage II.

A.F. H o w a l d t , aus Braunschweig gebürtig, der fünf
Jahr in meiner mechanischen Werkstatt gearbeitet und sich während
dieser Zeit zu meiner vollen Zufriederheit betragen hat, kann ich als
einen tüchtigen Mann in seiner Sache empfehlen.
Hamburg, den 30.Mai 1837.
J.A. Libbert.
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Anlage III
Den Herrn Maschinenmeister August Ferdinand H o w a l d t
genügend kennend, um seinen Karakter beurtheilen zu können,
gehe ich gern auf seinen Wunsch ein, hiemit die Erklärung
auszustellen, dass derselbe in jeder Hinsicht Vertrauen und
Achtung verdient und bescheinige ich dieselbe durch meines
Namens Unterschrift und Siegel.
Kiel, den 12. Juni 1837.
Johann Schweffel ( L.S. )

Anlage Nr. 4.
Dass der fernere Aufenthalt im Auslande des im Jahre 1809
allhier geborenen hiesigen Cantonisten, Mechanicigehilfen
Ferdinand H o w a l d t hinsichtlich seiner hiesigen Militair-
pflichtigkeisverhältnisse unbedenklich ist, wird hiermit
bescheinigt,
Braunschweig am 27. April 1832.
Der Stadtmagistrat hierselbst.
gez. Unterschrift.
( L.S. )


Bescheinigung
für
Den hiesigen Cantonisten Mechanici-Gehilfen
August Ferdinand H o w a l d t.


Die Königlich Schleswig-Holsteinische Regierung.
Pflichtmässiger Bericht des Magistrats zu
Kiel über das Gesuch des Mechanikus A.F. H o w a l d t
Um eine Conzession zur Haltung verschiedener Handwerks-
Gesellen mit wiederangelegten Gesuchen.
Erfordert den 27. Juni 1837
Erstattet den 5. August 1837.
( Exped. 8. Ej.)
Der Supplikant ist uns nur von vorteilhafter Seite bekannt und da wir glauben, und wünschen, dass sein Vorhaben, hier eine Maschinenbauanstalt anzulegen, bey seiner erworbenen Geschicklichkeit einen guten Fortgang haben möge, so würde von unserer Seite gegen die gesuchte Erlaubnis, Gesellen verschiedener Handwerker zu halten, weiter nichts zu erinnern sein, als die Besorgnis, dass eine solche Erlaubnis eine gar zu leichte Gelegenheit zu Missbrauch gibt. Die Gesellen nämlich, die vielleicht endweder nicht den ganzen Tag, oder nicht alle Tage Beschäftigung in der Anstalt finden, fängen nur zu leicht an, für eigene Rechnung ihr Zunftgewerbe zu treiben und zu pfuschen, wodurch den resp. Amtsmeistern ein unrechtmäsiger Nachteil zugefügt wird.
Unseres unvorgreiflichen Dafürhaltens mögte es daher nur gerecht und billig sein, wenn den Supplikanten in der ihm zu ertheilenden Konzession die Bedingung gemacht würde, dass er für die etwaigen Pfuschereien der von ihm angestellten Gesellen verantwortlich sey.

Unterthänigst
J.(ensen.) G. M. Haak.


1. IV. Conc. IV. Nr. 8
Infolge Schreibens der Schleswig-Holsteinischen-Lauenburgischen Kanzlei vom 11. d. Mts. Haben Sr. Majestät der König dem Mechanicus August Ferdinand
H o w a l d t behuf der Anlegung einer Maschinenbauanstalt in Kiel ein Privilegium dahin, dass es ihm gestattet sein soll, zur Ausführung der beim Maschinenbau erforderlichen Handwerksarbeiten von allen einschlagenden Gewerken Gesellen und Gehilfen zu halten, allergnädigst zu ertheilen und unter dem 7. d. Mts. allerhöchst zu unterzeichnen geruht.
Indem wir den Magistrat der Stadt Kiel, mit Beziehung auf dessen Bericht vom 5. August und unser Schreiben vom 7. September d. J. (fehlt. H.) von vorstehenden in Kenntnis setzen, schlossen wir die von der Kanzlei anhero remittierten, von dem Supplikanten zurückerbetenen Originalanlagen seines Gesuches zur Beförderung an denselben hierneben an.
Königlich Schleswig-Holstenische Regierung
Auf Gottorf, den 17. November 1837
Gez. Lüders


An
den Magistrat der Stadt Kiel.
Hinter diesen Akten über die Conzession anlässlich der Errichtung der Maschinenbauanstalt von Schweffel & Howaldt 1837 befindet sich in demselben Aktenstück unter dem Jahre 1848 eine Beschwerde der Kieler Handwerksmeister gegen die Firma Schweffel & Howaldt. Ich hatte s.Zt. 1919 keine Zeit, diese kulturgeschichtlich ausserordentlich interessante Beschwerde im Einzelnen abzuschreiben und habe mir nur die interessanteste Stelle abgeschrieben, die ich hierunter folgen lasse. Ich möchte bei der Gelegenheit aber gleich darauf hinweisen, dass im Stadtarchiv Kiel noch sehr viel ungehobene Schätze ruhen. Beim Abbau des alten Schweffel-Hauses, das dem Moloch-Verkehr als Schandfleck für eine verständnislose Zeit zum Opfer gefallen ist, da es das letzte wirklich stilvolle Haus in Kiel war und man wohl auch andere Mittel hätte finden können als den Abbruch, ist das gesamte Geschäftsinvertar dem Stadtarchiv einverleibt worden. Ich habe die Bände selbst in der Hand gehabt und darin geblättert und dabei hochinteressante Berichte Grossvater Howaldts von einer Englandreise gelesen. Daneben ist sehr viel Material in den alten Ratsprotokollen von ca. 1640 ab enthalten z.B. Testamente usw. über Diederich'sche Ahnen usw.
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Auszug aus der Beschwerde der Kieler Handwerksmeister
gegen die Firma Schweffel & Howaldt aus dem Jahre 1848.
..... Diese Freiheit doch nach unserem einfachen Deutschen und nicht durch juristische Spitzfindigkeiten geleiteten Verstande nicht dahin auszulegen sei, durch diese Gesellen nun auch solche einfache und speziell dem einzelnen Gewerken nur zustehende Arbeiten verfertigen zu lassen, als z.B. schwarze Blechofenröhren, einfache kupferne Badewannen, ja sogar, wie gesagt wird, Haus- und Stubenthürschlösser, geschmiedete Treppengeländer, Fensterbeschläge, kupferne Kochgeschirre, Brennkessel und dergleichen mehr.
Gewiss kan nicht die Absicht gewesen sein, durch so bestimmte Begünstigungen die grosse Geldmacht des Einzelnen zu bevorzugen und den ganzen gewerblichen Mittelstand untergehen zu lassen, also nur Proletarier und Millionäire im Staate zu schaffen und dadurch eine Glückseligkeit auch bei uns anzuebnen, welche die unglückseligen Februar und Märztage von Paris, Wien und Berlin heraufbeschworen hat........

Als Beweis für die Qualitätsarbeit, die von Schweffel & Howaldt geleistet wurde, möge der folgende im Original in meinem Besitz befindliche Brief gelten, bei dem man vor allem auf die Jahreszahlen achten möge.

- . - . - . - . - . -

Herrn Schweffel & Howaldt
Eisenfabrik in
Kiel

Es wird Ew. Wohlgeboren nicht uninteressant sein, über die Leistungsfähigkeit Ihrer Fabrikate einiges in Erfahrung zu bringen. 1854 erhielt ich eine 3 Pferdekraft Dreschmaschine Nr. 85 von Ihrer Fabrik, die bis dahin noch jährlich ca. 1000 Tonnen ausdrischt ohne erhebliche Reparatur. Jetzt sind endlich einige Räder verschlissen, die ich zu ergänzen wünsche u. desshalb ergebendst um thunlichst baldige Übersendung bitte, namentlich von Nr. 1.
Nr. 1. Ein Rammrad über dem grossen Schrägrad auf der kleinen stehenden Welle im 3 Pferdekraft offenen Göpelwerk. 20 Zähne.
Nr. 2. Ein kleines Schrägrad unter dem grossen Schägrad auf der kurtzen liegenden Welle. 11 Zähne.
Nr. 3. Ein kleines Tribrad an das Dreschmaschine. 9 Zähne.
Hochachtungsvoll
H.H. (M?) Wilder

.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.

Hiermit möchte ich zunächst die Dokumente über Grossvater Howaldt abschliessen. Die halbe freie Seite möchte ich aber dazu benutzen, um zu werben für meinen Gedanken des Abdrucks der Stammtafel Howaldt in dem in absehbarer Zeit herauskommenden 1. Schleswig-Holsteinischen Band des "Deutschen Geschlechterbuches", das bereits mit über 60 Bänden bürgerlicher Familien aus ganz Deutschland erschienen ist.
So wenig erfreulich die Tatsache ist, dass bisher entgegen z.B. beinahe einem halben Dutzend Hamburger Bände noch kein Schleswig-Holsteinischer Band zu Standegekommen ist, so selbstverständlich sollte es doch wohl sein, dass im ersten Schleswig-Holsteinischen Band die Familie Howaldt vertreten sein muss. Zum Abdruck werden in diesem Bande vorausichtlich kommen: Die Familien Ahlmann, Diederichsen, Theophile, Schwerdtfeger usw., die alle bereits in Arbeit genommen sind.
Die Kosten für das einzelne Familienmitglied werden, vergl. den Prospekt, nur sehr gering sein, ich bitte um beschleunigte Ausfüllung der Fragebogen für die einzelnen Familienzweige.


Anton Adolph Heinrich Bammel, geboren Braunschweig, 31.12.1806 (Nr.6)
gestorben Kiel, 3.11 1882

B ü r g e r s c h e i n
Demnach der Lakirfabrikant Herr Adolph Heinrich Anton B a m m e l, geb. den 31 ten
Decbr 1806, eines hiesigen Bürgers Sohn, unterm heutigen Dato das hiesige Bürgerrecht erworben, auch den durch § 21. der allgemeinen Städte-Ordnung normierten Bürgereide vor uns abgeleistet hat, und dem zufolge in die Bürgerrollen der Stadt Braunschweig eingetragen worden ist, so wird demselben darüber diese Bescheinigung zu seiner Legitimation ausgestellt.
Braunschweig, am 23sten August 1837.

Der Stadt-Magistrat daselbst.
gez. G.Mack (Siegel) G.W.Hincke

-.-.-.-.-.-.-.-.-.
Akten des Rats der Stadt Braunschweig. Sign. Abtl. I. 2 Nr.6.
Stadtrat, Lederhändler Jacob Wehl, begleitete seit 25.7.1848 die Stelle eines unbesoldeten Stadtraths. Auf sein am 28.Nov.1848 eingereichtes Gesuch, in dem er wegen seines geschwächten Gesundheitszustandes bittet, ihn seines Ehrenamtes zu entheben, wird ihm seine Entlassung erteilt. An seine Stelle wurden in einer Sitzung am 14.12.1848 der Lakierfabrikant Bammel, Böttchermeister Helmholz u. Buchbindermeister Röhmeyer jun. in Vorschlag gebracht. Bammel wurde gewählt und nimmt die Wahl durch folgendes Schreiben an:
An den hochlöblichen Stadt - Magistrat
hierselbst.
Auf die sehr geehrte Zuschrift Hochlöblichen Stadtmagistrats vom 5ten d.M., welche ich heute erhielt, beehre ich heute gehorsamst zu erwidern, dass ich die auf mich gefallene ehrenvolle Wahl eines unbesoldeten Magistrats-Mitgliedes gern annehmen und mich bestreben werde, dem in mich gesetzten Vertrauen zu entsprechen und die Pflichten dieses Amtes, so viel in meinen Kräften steht, zu erfüllen.
Mit vollkommenster Hochachtung
Ganz gehorsamst
Braunschweig
d.8.Jan.1849 gez. A.Bammel

Darauf erfolgte folgendes Schreiben der Kreisdirektion an den Stadt-Magistrat.
Mittels höchsten Rescripts vom 18./22.d.Mts. ist die auf den Lackierfabrikanten Adolph Bammel jun. hieselbst gefallene Wahl zum unbesoldeten Mitgliede des hiesigen Stadtmagistrats an die Stelle des zurückgetretenen Lederfabrikanten Wehl bestätigt und dem Gewählten für die Dauer seines Amtes der Titel "Stadtrath" beigelegt worden, wovon Sie auf Ihren Bericht vom 5.d.Mts. Nr.60 damit in Kenntnis gesetzt werden, um das weiter Erforderliche anzuordnen.

Braunschweig den 22.Jan.1849
Herzogl. Braunschw. Lüneb. Kreis - Direction
Gez. Pini

Bammel wurde dann zu einer Sitzung der Magistratsmitglieder am 24.I.1849 eingeladen und vereidigt.
-.-.-.-.-.-.-.
Braunschweigische Anzeigen Jg. 1870 Stck 84 vom 9.4.
Sp. 4608
Gestern, Nachmittag 6 Uhr, starb plötzlich am Nervenschlage meine
geliebte Frau und unsere treue Mutter Elise Bammel geb. Beckmann
Braunschweig, den 8.April 1870
Adolph Bammel
und Kinder.
-.-.-.-.-.-.-.
Braunschwg. Anzeigen v. 10.1.1872 Nr.8 Sp.412
In der am 28.v.Mts. abgehaltenen gemeinschaftlichen Sitzung des Stadtmagistrats und der Stadtverordneten sind die nach den Bestimmungen der revidierten Städteverordnung vom 19.März 1850 mit dem Anfange des Jahres 1872 aus dem Stadtmagistrate scheidenden Stadträthe Bammel und Grothe wiederum auf 6 Jahre zu unbesoldeten Mitgliedern des Magistrats gewählt und haben die Wahl angenommen.
-.-.-.-.-.-.-.
Verhandlungen der Stadtverordneten zu Braunschweig, Sitzung am 28.9.1882 Punkt II. Niederlegung des Amts eines Magistratsmitgliedes, des Herrn Stadtraths Bammel.
Herr Heymann trägt namens der Statutencommission vor, dass laut eines Magistratsschreibens vom 12.d.Mts. der Stadtrath Bammel seinen Wohnsitz nach Kiel zu verlegen beabsichtigt und gebeten hat, ihm die Niederlegung seines Amtes als unbesoldetes Magistratsmitglied zu gestatten. Der Stadtrath Bammel gehört den städtischen Behörden seit dem Jahre 1849 als Mitglied an; zuletzt zum Januar 1878 wiedergewählt, würde seine Amtsdauer mit dem Schluss des Jahres 1883 zu Ende gehen. Der Magistrat giebt anheim, Herrn Bammels Wunsche zu willfahren und bemerkt dabei, dass, wenn er auch den Stadtrath Bammel in dankbarem Rückblicke auf seine langjährige verdienstliche Tätigkeit ungern aus seiner Mitte scheiden sehe, gleichwohl dessen Berechtigung zur Niederlegung des Amtes anerkannt werden müsse.
Nachdem die Versammlung auf Befürwortung der Commission dem Magistratsantrage gemäss beschlossen hat, nimmt der Herr Vorsitzende Anlass, dem scheideneden Collegen noch einige Worte nachzurufen.
Der Herr Stadtrath Bammel sei aussergewöhnlich lange Zeit in ehrenamtlicher Stellung im Interesse der Stadt wirksam gewesen. Er habe während der ganzen Amtsdauer des verstorbenen Bürgermeisters Caspari den städtischen Behörden zuerst als Stadtverordneter, dann als Mitglied des Magistrats-Collegiums angehört und seine Thätigkeit sei eine höchst erspriessliche gewesen, namentlich, wie allen Anwesenden bekannt, soweit das Armenwesen der Stadt in Betracht komme. Sei es auch erklärlich, dass bei einer so langen Amtsdauer die Anschauungen und Einrichtungen wechseln, wie denn namentlich das Institut, welchem Herr Bammel vorzugsweise dienstbar gewesen sei, die städtische Armenpflege, in neuester Zeit Reformen unterworfen, deren es dringend bedurfte, so würde es doch unrecht sein, unter dem Eindrucke dieser neuen Anschauungen etwa der Tätigkeit des Herrn Bammel in Bezug auf die Armenpflege weniger Dank zu zollen und solche geringer zu schätzen, als dies der Fall gewesen sein würde, wenn sein Austritt zu einem früheren Zeitabschnitte erfolgt wäre. Die Bürger der Stadt und namentlich die städtischen Collegien hätten alle Ursache, dem Gerechtigkeitssinne, der Geduld und dem Ernst, womit Herr Bammel sein Amt verwaltet habe, volle Anerkennung widerfahren zu lassen. Dem Danke, welchen die Commune und die städtischen Behörden dem Stadtrathe Bammel schulden, möge hiermit Ausdruck gegeben werden, und zur Bethätigung dieses Dankes, sowie um den scheidenden Collegen zu ehren, würden die Anwesenden ersucht, sich von ihren Sitzen zu erhebe. Die Versammlung erhebt sich.

In der Sitzung der Stadtverordneten am 2.November 1882 wurde an stelle des ausgeschiedenen Stadtraths Bammel Herr Grothe mit absoluter Majorität gewählt.


Zeitungsausschnitt, leider ohne nähere Angabe.
Aus dem Herzogthume.
Braunschweig, den 31. Januar 1882.
+ Gestern Abend hatten sich in dem mit Blumen und Blattpflanzen festlich geschmückten Saale von Schraders Hotel die sämmtlichen Armenpfleger Braunschweigs versammelt. Zweck dieser Zusammenkunft war eine Abschiedsfeier
zu Ehren des Herrn Stadtraths Bammel, welcher sein Amt als Vorsitzender der Unterstützungsdeputation nach 18 jähriger Wirksamkeit im vergangenen Jahre niedergelegt hatte. Nachdem Herr Stadtrath Bammel durch die Herren Provisoren
Ahrens und Nolte empfangen und in den Saal geführt war, verlas der Letztgenannte unter Überreichung eines silbernen, stark vergoldeten Lorbeerkranzes (jetzt in meinem Besitz H.H.) eine Adresse, in welcher zunächst in warmen Worten dem Bedauern Ausdruck gegeben war, den Gefeierten aus dem Kreise, welchem er eine so lange Reihe von Jahren in segensreicher Tätigkeit vorgestanden, scheiden zu sehen, und die mit den Worten schloss: "Mag der Lorbeerkranz Ihnen immer wieder sagen, welcher Ehre wir Sie in unserer Mitte aufrichtig werth gehalten haben und Sie versichern, dass Ihr Walten uns alle Zeit unvergessen und Ihre treue Pflichterfüllung uns alle Wege vorbildlich sein soll. Der aber, der ein rechter Vergelter ist für jedes Werk, das in ihm geschieht, und der Alles, was wir an einem unter seinen Geringsten thun, ansehen will, als hätten wir es ihm getan, der wolle an Ihnen sein Wort erfüllen und Sie auf den Abend Ihres Lebens Ihnen selbst und den Ihrigen reichlich segnen."- Herr Provisor Ahrens überreichte hierauf im Namen der gesamten Armenpfleger Herren Stadtrath Bammel den Lorbeerkranz mit der Bitte, dabei derer gedenken zu wollen, von denen derselbe als wohlverdienter Ehrenschmuck freudig gewidmet werde. Herr Stadtrath Bammel übernahm sichtlich gerührt den Kranz sowie die von einer elegenten Enveloppe umschlossene Adresse in Empfang und sprach in herzlichen Worten der Versammlung seinen Dank aus. Damit schloss der erste Teil der Allen unvergesslichen Feier, welcher dann ein heiteres Zusammensein folgte. Unter den Zahlreichen Ovationen, welche auch hierbei Herrn Stadtrath Bammel noch gewidmet wurden, fand namentlich das von Herrn K.A.Müller im Namen des "Montags-Vereins"ausgebrachte "Lebe hoch"in poetischer Form allseitigen Beifall.

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Braunschweigische Anzeigen Jg. 1882 Nr. 261 vom 5.XI. S.2308
Am Freitag, den 3.November, Mittags, entschlief sanft in Kiel
der Stadtrath
Adolph Bammel
tief betrauert von den Seinen. Die Beerdigung findet statt Montag Morgen 11 Uhr vom Bahnhof.

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Braunschweigische Anzeigen Jg. 1882 Nr. 262 vom 7.11. S.2310

Braunschweig, den 6. November 1882: Die Leiche des am 3.d. in Kiel verstorbenen Herrn Stadtrath Bammel war in der vergangenen Nacht von dort nach hier überführt und fand das Begräbnis heute morgen 11 Uhr auf dem Friedhofe der St.Magni-Gemeinde statt. Der Sarg war reich mit Kränzen geschmückt. Der Stadtmagistrat hatte einen vollen Lorbeerkranz mit Schleifenbändern aus weissem Atlas, die hiesige Loge einen auf einem Atlaskissen ruhenden Myrthenkranz auf demselben niederlegen lassen. Dem vom Bahnhof ausgehenden Leichenzuge hatte sich der General- und Stadtsuperintendent Beste, die Herren Pastöre Skerl, Bertram und Lerche, die Mitglieder des Stadtmagistrats, der Stadtverordnetenversammlung, viele Armenpfleger und zahlreiche Freunde des Verstorbenen angeschlossen. Die Grabrede hielt Herr Pastor Bertram. Nachdem derselbe darauf hingewiesen hatte, dass der Wunsch des Verstorbenen, nach seinem Eintritt in den Ruhestand sich eines heiteren Lebensabends zu erfreuen, nicht in Erfüllung gegangen sei, erinnerte derselbe unter Zugrundelegung des Schriftwortes aus den Sprüchen Salomonis: "Ein treuer Mann wird viel gesegnet"an die langjährige Wirksamkeit des Dahingeschiedenen, namentlich in der Verwaltung der Armenanstalten der Stadt, in deren Geschichte sein Name noch lange im Segen fortleben werde.

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Archiv der Loge "Carl zur gekrönten Säule" in Braunschweig. (Handschriftlicher Nekrolog auf Adolph Bammel.)
Adolf Bammel
ist am 31. Dezember 1806 in unserer Stadt geboren. Da seine Eltern über grosse Mittel zur Ausbildung nicht zu verfügen hatten, so musste er, als er das schulpflichtige Alter erreicht hatte, die Waisenhausschule besuchen. Dann kam er später in die Daubert'sche Schule, die wegen ihres darin erteilten Schreib- und Rechenunterrichts, der von Daubert unter ihm selbst herangebildeten Gehilfslehreren erteilt wurde, in grossem Ansehen in unserer Stadt stand. Ausser dem genoss unser Bammel Privatunterricht in fremden Sprachen und nach seiner Konfirmation besonders im Malen, da er beabsichtigte, Partraitmaler zu werden. Auf seine Herzens- und Gemüthsbildung wirkten hauptsächlich zwei Persönlichkeiten segensreich ein; das waren der prächtige Grossvater (Nr.24 H.H.) und die zwar energische, doch sehr gemüthvolle Grossmutter (Nr. 25 H.H.). Dieser hatte er noch dankbar bis in sein spätes Alter gedacht.
Seinen ersten Plan, Maler zu werden, gab er später auf, als sein Vater wünschte, er möge in das von diesem betriebene kleine Lackiergeschäft eintreten, mit ihm gemeinschaftlich betreiben und, günstigenfalls, vergrössern. Unser Bruder ging auf den Wunsch des Vaters ein und Fleiss und Umsicht haben das unbedeutende Geschäft dergestalt, dass später aus ihm die renomierte Lackier- und Lampenfabrik von Adoph Bammel, auf dem Damm belegen, entstanden ist. Bis zum Jahre 1863 betrieb unser Bruder das Geschäft; durch Fleiss und Sparsamkeit hatte er erreicht, dass er dasselbe aufgeben konnte.
Jetzt vermochte er seinem Herzensdrange zu folgen, konnte nun seine ganze Zeit und Kraft den Interessen unserer Stadt weihen. Wie er das gethan, und mit welchem Erfolge, dürfte den meisten von Ihnen, meine Brüder, nur zu bekannt sein.
Schon Anfangs der dreissiger Jahre übernahm er das Amt eines Armenpflegers, welches er bis zum Jahre 1863 bekleidete. Er vertrat nun den Medizinalrath Franke im Armendirektorium und trat später in dessen Stelle. Diese Stellung brachte ihm aber, was nicht ausbleiben konnte, in manchen Konflikt mit den um Unterstützung Nachsuchenden. Er, der stets auf seinen Fleiss, auf seine Sparsamkeit, auf sich selbst angewiesen war, stellte, bei eigenem soliden Leben, auch dieselben Ansprüche an seine Mitmenschen und es fiel ihm schwer, diejenigen auf Kosten der Stadt zu unterstützen, die seiner Ansicht nach selbst mehr für sich thun konnten. Dass ihm dieses Prinzip oft falsch ausgelegt wurde, hat ihm häufig weh getan.
In den Jahren 1830 und 1848 beteiligte er sich mit Eifer an der Bürgerwehr, in welcher er eine Charge bekleidete.
1849 wurde er zum Stadtrath gewählt, welchen Posten er bis September ds.Js. innnehatte. Er bat um die Enthebung von derselben, weil er beabsichtigte, seinen Wohnsitz nach Kiel zu seiner dort verheiratheten Tochter zu verlegen. In der Sitzung der Stadtverordneten am 28. Sept.ds.Js. wurde seinem Wunsche, wenn auch ungern, nachgekommen. Der Vorsitzende hob bei dieser Gelegenheit hervor, wie aussergewöhnlich lange Zeit unser heimgegangener Bruder in ehrenamtlicher Stellung im Interesse der Stadt gewirkt habe. Seine Thätigkeit, zuerst als Stadtverordneter, dann als Mitglied des Magistrat-Collegiums, sei eine höchst erspriessliche gewesen, namentlich soweit das Armenwesen der Stadt in Betracht komme. Die Bürger der Stadt und besonders die städt. Collegien hätten alle Ursache, dem Gerechtigkeitssinne, der Geduld und dem Ernste, womit er das Amt verwaltet habe, volle Anerkennung widerfahren zu lassen und dafür ihren Dank zu zollen.
Unser Bruder sollte sich des Aufenthalts bei seinen Kindern in Kiel nicht lange erfreuen. Schon krank reiste er von hier ab und starb kurze Zeit nach seiner Ankunft daselbst am 3. November. Seine irdische Hülle wurde von Kiel nach seiner Vaterstadt hinübergeführt. 6 Brüder der dortigen Loge hatten den Sarg aus dem Sterbehause auf den Leichenwagen getragen und das Geleit zum Bahnhofe gegeben.
Aufgenommen in unseren Bund wurde Bruder Bammel 1837, 1839 in den zweiten und 1841 in den dritten Grad befördert. Von 1844 bis 1846 war er subst. 1ter Schaffner, von 1846 bis 1850 1ter Schaffner, von 1852 bis 1856 subst. 2ter Aufseher, von 1858 bis 1859 subst. 1ter Aufseher und von 1859 bis 1862 1ter Aufseher.


Stadtarchiv-Braunschweig. Testamentenbuch de 1883. S.352 f.
Testament der Stadtraths a.D. Anton Adolf Bammel hier.

Mein Testament.
Hierdurch verfüge ich, Heinrich Anton Adolf Bammel auf meinen Todesfall was folgt.
§ 1.
Zu meine Erben ernenne ich meine drei Kinder aus 1. Ehe, Mathilde, Johanne jetzt verheirathet an Apotheker Grave in Holle, und Helene, Geschwister Bammel und vier aus 2. Ehe, Alwine, Agnes, Adolph und Elisabeth , Geschwister Bammel.
§ 2.
Würde das eine oder andere Kind vor mir versterben und Nachkommen hinterlassen, so soll diese an seiner Stelle als Erben eintreten.
§ 3.
Meine Erben sollen sich in meinem Nachlass gleichmässig theilen, jedoch vorbehältlich der ferneren Bestimmung.
§ 4.
Meine verstorbene Ehefrau Sophie geb. Beckmann hat mir bei uns während unserer Verheirathung bar 1500 Rtlr Geld und an Aussteuer im Werth von 1000 Rthr zugebracht, ferner erhielt ich aus dem Nachlass ihres verstorbenen Vaters
a). im März 1861 1690 Rtlr Crt.
b). nach dem Tode meiner Schwiegermutter nach erfolgter Erbtheilung 4960 Rtlr Ct.
Meine Kinder erster Ehe sollen, obwohl ich davon den vierten Teil geerbt habe, diese sämtlichen Summen, die ich auf Neuntausendvierhundert Courant feststelle, bei Theilung meines Nachlasses aus demselben vorweg erhalten.
§ 5.
Meine verstorbene Ehefrau Elise geb. Beckmann hat mir zugebracht 2500 Rtlr Geld und 300 Rtlr Ct. Ferner habe ich von ihr ihren Erbtheil aus der väterlichen Nachlassenschaft erhalten mit 6650 Rtlr Ct. und den Erbtheil aus dem Nachlasse ihres Oheims Georg Krüger mit 1140 Rtlr Ct. Indem ich diese Summe auf überhaupt Zehntausendachthundertundvierzig Rtlr Ct. fixiere, verordne ich, dass meine Kinder zweiter Ehe diese Summe vorweg erhalten sollen.
§ 6.
Es ist mein Wunsch, dass meine Kinder erster Ehe die Erziehung ihrer minorennen Geschwister aus meiner zweiten Ehe übernehmen und dass hierfür ein angemessenes Kostgeld gezahlt wird.
§ 7.
Sobald das eine oder andere Kind während seiner Minderjährigkeit sich verheirathen würde, sollen demselben von seinem Vermögen 200 Rtlr zur Aussteuer und zur Bestreitung der Kosten der Hochzeit ausgehändigt resp. für dieselbe verwandt und demnächst auf sein Erbteil angerechnet werden. Meine Tochter Johanne, verehelichte Grave, hat diese Summe s.Zt. erhalten und darüber quittiert.
§ 8.
Meine Schwester Mathilde Wried soll aus meinem Nachlass eine Rente von jährlich 60 Rtlr als ein Legat erhalten und soll ihr solche von meinem Tode ab in einhalb jährlichen Raten post numerando für ihre Lebenszeit ausgezahlt werden. So lange dieselbe aber nach meinem Tode mit meinen Kindern in häuslicher Gemeinschaft verbleibt, und wie bisher beköstigt, Wohnung pp. gegen die nach Übereinkunft getroffenen Vergütung erhält, und solange sie die Erziehung meiner Kinder gegen ein angemessenes Kostgeld übernimmt, soll die Zahlung dieser Rente nicht stattfinden. Zu dieser Bestimmung finde ich mich um deswillen veranlasst, weil ich meine Schwester die viele aufopfernde treue Liebe zu vergelten habe, welche sie mir und meinen Kindern stets hat angedeien lassen, weil es mir am Herzen liegt, dass ich auch ihr eine möglichst sorgenfreie Zukunft sichere.
§ 9.
Für die meiner Schwester legierte Rente soll derselben auf ihre Aufforderung eine angemessene Sicherheit gestellt werden.
§ 10.
Sollten sich bei meinem Tode von mir geschriebene Bestimmungen über einen oder anderen Theil meines Nachlasses vorfinden, so ist mein ausdrücklicher Wille, dass solche von meinen Kindern ebenso erfüllt werden als wenn sie in diesem Testament enthalten wären.
§ 11.
Der Armen- und Wegebesserungskasse hies. vermache ich 50 Rtlr.
§ 12.
Sollte mir eines meiner Kinder dieses Testament anfechten, so soll dieses nur den Pflichtteil erben, dieser aber demselben sofort behändigt werden.
§ 13.
Gerichtliche Versiegelung und Invertarisierung meines Nachlasses wird damit verboten.
Dieses ist mein Wille, dessen prompte Erfüllung ich gebiete und erwarte.
Braunschweig, den 23. November 1871
Heinrich Anton Adolph Bammel

Mit Bezugnahme auf § 10 meines Testamentes von 23. November 1871 bestimme ich noch ausdrücklich, dass die Teilung meines Nachlasses nicht von meinem Todestage an, sondern erst am Schlusse des nächsten Quartals, oder wenn ich kurz vor einem Quartal sterben sollte, erst vom Schlusse des folgenden an gerechnet werden soll. - Bis dahin soll alles beim Alten bleiben, und sollen meine Angehörigen nicht verpflichtet sein, Rechnung über die gemeinschaftlichen Ausgaben abzulegen.

Barunschweig den 25. Mai 1877
(L.S.) Adolph Bammel

Nach einem nachstehenden Protokoll ist das Testament im herzoglichen Amtsgericht Braunschweig am 11.5.1883 im Beisein des Sohnes des Testators, der Referendars Adolf Bammel aus St.Wendel-Rheinprovinz geöffnet worden.

.......................

David Ferdinand Howaldt, geboren Breslau 10.11.1772 (Nr.8)
gestorben Kiel 5.11.1850

Von dem Pfarramt der Hauptkirche zu St. Maria-Magdalene wird hiermit bezeuget, dass im Jahr Christi Eintausendsiebenhundertzweiundsiebzig, den 10. November in besagter Kirche zur Taufe befördert worden ein Sohn welcher David Ferdinand genennet worden.
Die Eltern sind gewesen:
Pater: Johann Gottlob Hohwald, Bürger und Schneider
Mater: Maria Rosina geb. Jurockin
als Taufzeugen sind angemerkt:
1. Carl David Sachs, Bürger und Rauchfangkehrer
2. Adam Jurock (Nr.34 H.H.), Bürger und Kretschmer
3. Fr. Rosine Christiane geb. Hielscher: Johann Gottfried
Mentzels, des Raths allhi nachgel. Fr. Gemahlin
4. Fr. Anna Rosina, geb. Münstern. Joh. Daniel Groessers,
Bürger und Rauchfangkehrers Ehefrau.
Welches alles, dato, aus den bey der Kirche befindlichen Taufbüchern von mir unterschrieben extrahieret, und durch beygedrucktes Kirchensiegel bekräftigt worden.
Breslau, der 16. May, anno Eintausendsiebenhundertneunundneunzig.
(L.S.) Johann Thimotheus Hemmes
Pastor zu St. Maria-Magdalena
Carl Friedrich Zastrau
Subsenior zu St. Maria-Magdalena

(Das Original dieses Taufzeugnisses befand sich 1919 im Besitz von Frau Magda Howaldt, Kitzeberg. Es dürfte dadurch dahingekommen sein, dass auf Veranlassung von Bernhard Howaldt (Nr.2) Professor Jungklaussen, der Vater von Frau Magda Howaldt, versucht hat, Forschungen über die Familie Howaldt anzustellen, denen nennenswerter Erfolg nicht beschienen gewesen ist.
Ich hoffe, dass das Original noch im Besitz wahrscheinlich von Ferdinand Howaldt sein wird und dass ich es erhalte. Man sieht aus diesem Beispiel, von welchen Zufällen es abhängt, dass Dokumente zerstreut werden. Ich sammle seit Jahren alles erreichbare an Dokumenten, betrachte aber meine Sammlung nur als zu Lebzeiten mir gehörig, im übrigen mich als Treuhänder für die ganze Familie. Ich hoffe, dass aus der Erkenntnis heraus, dass alle Andenken vor dem Untergang nur bewahrt werden, wenn sie in einer Hand gesammelt bleiben, mir noch weiter möglichst viele Andenken der Vorfahren mit der obigen Einschränkung zugehen werden. H.H.)


Stadtarchiv - Braunschweig. Akten des Polizeidepertements
Sign. C.2. I a.
Actum bey der Löbl. Gold Arbeiter Innung in aedibus des zeitig Aclesten Herrn Jaster, der deputierten und der übrigen Mitglieder.
Braunschweig, den 11.7.1799.
...... Noch erschien der Geselle David Ferdinand Howald aus Breslau producierte einen Schein seines Lehrherrn dass er die Gold und Silber Arbeiten auf Sechs Jahre gehörig erlernet und bath um Aufnahme in die Gilde, da nun dieselbe gegen seine Aufnahme in die Gilde nichts zu erinnern hatte, so wurde ihm die Werckstädte dazu bey Herrn Jaster angewiesen ......
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Stadtarchiv-Braunschweig Akten des Polizeidepertements, Sign.: G.2.II.
In Gegenwart
des zeitigen Aeltesten Actum in aedibus des zeitigen Aeltesten, bey der Gold- u.
Herrn Jaster Silber Arbeiter Innung Alhard Jaster. Braunschweig, den
Herr Schusser 11ten September 1799
" Bode Die Aufweisung des Howald'schen Meister Stücks.
" Zuckschwerdt Bey der heute Extra ordinairen Zusammenkunft der
" Cryzal Löbl. Gold-Arbeiter Gilde erschien der Stück Meister
" Lutglas sen. David Ferdinand Howald und producierte sein ihm
" Stemler aufgegebenes Meister-Stück und bath um Aufnahme
" Hildebrand. in die Gilde und trat ab. Es wurde dasselbe hierauf von
denen ad marginem bemerkten Meistern untersucht, und nachstehende Fehler angegeben als:
1) wäre der Kanne Fuss zu hoch
2) die Hohlkehle an Deckel etwas zu hoch,
3) das Schaplement auf der einen Seite niedriger als auf der anderen *)
Sie hielten also dafür, dass der Stück Meister an Gilde Geldern 23 Rtlr erlegen müsse. Der Stück Meister wurde wieder vorgelassen und ihm die Fehler bekannt gemacht, auch dass er an Gilde Geldern 25 Rtlr zu erlegen hätte, da er sich nun bereitwillig erklärte, so wurde derselbe pr.pr. nach dem er den bey der Gilde gewöhnlichen Eyd acto corporati abgestattet, als Mitglied in die Gilde auf- und angenommen.
In fidem Protocolli A. Hoffmann Senator
qua Gilde Commissarius

Stadtarchiv Braunschweig. Goldschmiedeakten Hauptbuch über Einnahmen ab 1719: 12.9.1799 eingenommene Gildegelder von Howaldt 25 Rtlr und fuer die Gildeordnung 4 ggl.
*) (Die Bemängelung des Meisterstücks braucht nicht auf tatsächliche Fehler zurückzuführen sein, sie war vielmehr üblich, um auf diese Weise einen äusseren Grund für einen für die Innungskasse möglichst hohen Aufnahmesatz zu erhalten. Irgend jemand, ich glaube Mudding Heesch, hat mir erzählt, dass unser guter Urgrossvater so genau gewesen sei, dass er einmal eine Kanne, die ihm nicht gut genug ausgefallen sei, mit einem Hammer wieder zerschlagen habe. H.H.)
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Stadtarchiv-Braunschweig.

Am 12.9.1799 erkennt David Ferdinand Howald durch eigenhändige Namensunterschrift die Goldschmiedeordnung vom 15.4.1701 als Meister an.
(Unter obiges Exemplar der Gildeordnung musten sämtliche, die Meister wurden, eigenhändig ihren Namen zeichnen.)

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Copulations-Register St. Catharinen: 1780 - 1814, S.380.
14.10.1799.
David Ferdinand Howald, Gold- und Silberarbeiter hieselbst; und
Jgfr. Dorothea Friederike Zwicker sind allhie procl. u. zu
St. Petri copul.
Copulations-Register St. Petri 1778 - 1814
1799 sind allhier und zu St. Catharinen proclamieret als den 6ten und
13ten Oct. a.c. und den 14.X. allhie zu St. Petri copuliert:
David Ferdinand Howaldt Bürger, Gold und Silber Arbeiter hieselbst, seel. Johann Gottlob Howaldt gewesenen Schneidermeister zu Breslau nachgel. Ehel. Sohn und Jgfr. Dorothea Friederike Christiane Zwicker, seel. Friedrich August Zwicker gewesenen Polizey Gerichts-Assessors u. Brauers allhie nachgel. Ehel. Tochter.

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Stadtarchiv-Braunschweig. Der Goldschmiede Lehr-Jungen-Register
1551- 1822.
Am 3.7.1806 lässt David Ferdinand Howald einen Lehrburschen: Friedrich Wilhelm Heinrich Hebener auf 6 Jahre einschreiben.


Stadtarchiv Braunschweig. Goldschmiede-Rechnungsbuch-Einnahme
1721-1821.
Für obige Einschreibung musste David Ferdinand H. Der Gildekasse 20 gl. entrichten.

Stadtarchiv-Braunschweig. Der Goldschmiede Lehr-Jungen-Register
1551- 1822.
Am 23.I.1817 lässt David Ferdinand Howaldt einen Lehrjungen: Georg Ferdinand Howaldt auf 5 Jahre, gerechnet von Ostern 1816 bis Ostern 1821 einschreiben.
Dieser Georg Ferdinand Howaldt wurde am 11.7.1821 ausgeschrieben.


Stadtarchiv Braunschweig. Goldschmiede-Rechnungsbuch-Einnahme
1721-1821.
Für obige Ausschreibung musste David Ferdinand H. der Gildekasse 16 gl. entrichten.

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Braunschweigische Anzeigen Jg. 1829 Stck. 52 v.5.7.
Sp. 2141: Den 30 sten Juni endete meine gute Gattin, Dorothea Christine Christiane Friederike, geb. Zwicker, an der völligen Entkräftigung, ihr vieljähriges Leiden. Selbiges machen Verwandten und Freunden hiemit bekannt
Deren Gatte und Kinder
D.F. Howaldt
Elisabeth )
Georg ) Howaldt.
Herrmann)
Ferdinand)
(Ihre langjährige Erkrankung, nach Mudding Heesch, vergl. ihre Erinnerngen, neunjährige völlige Erblindung, liegt die Vermutung nahe, dass durch sie eine zwar erfreulicher Weise nur vereinzelte, aber doch in jedem Zweig der Familie vorkommende Schwäche der Augen mit Neigung zum Schielen in die Familie gekommen ist.
Angaben darüber wären mir sehr erwünscht.
Bekannt ist, dass sich die Familie Zwicker durch eine zwar sehr schön gerade aber auffallend grosse Nase auszeichnete, die Onker Hermann Howaldt in besonders ausgeprägtem Masse gehabt haben muss. Er wurde nach Aussagen meiner Mutter einmal auf dem Bodensee oder in der Schweiz eben gerade auf Grund dieser Nase als "Herr Zwicker aus Braunschweig" angeredet, was er, die Zusammenhänge nicht kennend, entrüstet von sich gewiesen haben soll. Als ich im Jahre 1931 in Lauterberg/Harz einen Herrn Zwicker, Inhaber einer Eisenhandlung, kennen lernte und ihm spasseshalber auf den Kopf zusagte: "Ihre Familie stammt aus Clausthal-Zellerfeld und zeichnet sich durch eine häufig wiederkehrende auffallend grosse Nase aus" bestätigte er mir gleichzeitig seiner Verwunderung darüber Ausdruck gebend, woher ich dieses wisse. Auch hierüber wären mir weitere Angaben sehr erwünscht, besonders ob und wo in der jüngsten Generation Howaldt diese Nase noch vertreten ist. H.H.)

Nach den gedruckten Adressbüchern der Stadt Braunschweig, die 1805 einsetzen, wird der Gold- u. Silberarbeiter David Ferdinand Howald in den einzelnen Jahren in folgenden Häusern wohnhaft aufgeführt:
1807 Neuestrasse assec. Nr. 2662 (jetzt: Neuestrasse 30)
1808 Höhe " " 2794 ( " : Höhe 29)
1809 - 1841 im jetzigen Hause: Sack Nr.24, (das im Jahre 1809 u. 1810 die Bezeichnung Sackkeller führt, und von 1811 - 1841 wechselnd die assec. Nr. 2579 u. 2580 aufweist.)

Braunschweigische Anzeigen Jg. 1808 Nr. 77 vom 1.10.
Sp. 2877: Meinen Gönnern und Freunden mache ich hiermit bekannt, dass ich meine Wohnung auf der Höhe verlassen und jetzt vor der Burg auf dem Sackkeller wohne.
D.F.Howaldt
Gold- u. Silberarbeiter

(Da wir wissen, dass David Ferdinand Howaldt in Kiel gestorben ist und gleichfalls nach
den Erinnerungen von Mutti Heesch wissen, dass er die letzten Lebensjahre bei seinem
Sohn in Kiel gelebt hat, dürfen wir wohl annehmen, dass die Wohnung im Sack seine
letzte Wohnung in Braunschweig war und dass er somit 1842 nach Kiel gezogen ist. Im
übrigen dürfte eine genauere Durchsicht der Adressbücher unschwer ergeben, von
welchem Jahre ab anscheinend, wie so oft anderswo auch hier, damals durch behördliche
Willkür der Name Howaldt feststehend mit "dt" geschrieben geworden ist, da David
Ferdinand Howaldt ja noch als Sohn des Johann Gottlob Howald (vergl. sein
Taufzeugnis) geboren ist und bei seiner Einwanderung nach Braunschweig noch Howald
geschrieben wurde. H.H.)
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Stadtarchiv-Braunschweig Gildeakten von der Herzogl. Polizei abgeliefert.
Aktenfaszikel: Gold- u. Silberarbeiter betr. I Generalia Nr. 3 (Betr. die Wieder-
herstellung der hiesigen Gold- u. Silberarbeitergilde betr. im Jahre 1822).
Nach dem Eingang der Gold- u. Silberarbeitergilde im Jahre 1808 wurde dieselbe am 15.5.1822 (H.H. schreibt: 151.5.1822) in einer Sitzung am 15.5.1822 auf dem Neustadtrathause in Braunschweig die Gilde wieder hergestellt.
An diesem Tage wurde zum ersten Gildevorsteher Howaldt zum zweiten
hingegen Hildebrandt einstimmig gewählt.
In der Gildesitzung am 26.7.1824 wurde zuerst zu der Wahl eines zweiten Gildevorstehers geschritten indem der bisherige zweite H. Hildebrandt an die des ersten abgehenden H.Howaldt getreten, war und wurde hierauf einstimmig H.Howaldt zum zweiten Gildevorsteher gewählt.
In der Sitzung vom 12.7.1826 wurde die Wahl eines zweiten neuen Gildevorstehers vorgeschlagen. Die Wahl fiel durch die Mehrheit der Stimmen auf H.Leusmann. Somit wurde Howaldt seines Amtes erledigt.

Stadtarchiv-Braunschweig. Gildeakten von der Herzogl. Polizei abgeliefert.
Aktenfaszikel: Gold- und Silberarbeiter betr. I Generalia Nr.7.
Hierin: Tabellarische Übersicht im betr. des Gewerbebetriebes der hiesigen Gold- und
Silberarbeiter zusammengestellt 18 XI. 1830.

Unter lfde. Nr. 23 ist Howald aufgeführt, wohnhaft "vor der Burg assec Nr. 2580 (jetzt
Sack Nr. 24)"beschäftigt keinen Gesellen u. Lehrling. In den Bemerkungen hinsichtlich
des Umfanges des Geschäftsbetriebes wird gesagt: Wohnt zur Miethe, ist ein fleissiger
und sehr geschickter Mann, der nur auf Bestellung oder für andere Meister arbeitet und
sein Durchkommen hat; hält kein Warenlager.

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Ausstellung alter Goldschmiedewerke Braunschweigischen Ursprungs oder Besitzes vom 16. - 30.9.1906 im Herzogl. Museum in Braunschweig.
Braunschweig: Druck von Joh. Heinr. Meyer 1906.
S.14. Im Privatbesitz Ihrer Exz. Frau von Pawel: Ziervase mit Pansköpfen an beiden Henkeln, um 1820, 30 ½ hoch. Braunschweiger Beschau.-
Meisterzeichen: D.F.H. (David Ferdinand Howaldt).

(Von der oben erwähnten Ziervase habe ich bisher leider nur Photographien erhalten koennen, da sich die Familie von Pawel von diesem natürlich auch für ihre Familie alten Erbstück nicht trennen will, obwohl es für uns eine weit grössere Bedeutung hätte.
Sonst besitze ich nur 6 silberne Löffel, die der Urgrossvater seinem Sohne gemacht hatte und die deshalb die Gravierung F.H. tragen. Sie haben auf der Rückseite das Beschauzeichen: Howaldt.
Hieraus und aus dem oben erwähnten Beschauzeiehen schliesse ich, dass wohl auch für die Zukunft alles Forschen nach einem Familienwappen aussichtslos bleiben wird, da sonst doch wohl der Urgrossvater dieses Wappen als Beschauzeichen gewählt hätte. Auch bei der einfachen bescheidenen Stellung, die er in seiner Jugend eingenommen hat, glaube ich nicht, dass bei ihm und seinen Schneidervorfahren, so ehrsame Berufe das auch waren, Wappen vorhanden gewesen sind.
Wichtig wäre zu wissen, ob in der engeren oder weiteren Familie noch Silber von der Hand unseres Urgrossvaters vorhanden ist.
Mudding Heesch hatte noch Teelöffel, die ich eigentlich haben sollte, deren Verbleib aber jetzt nicht mehr festzustellen ist.
An Bildern von Urgrossvater besitze ich 2. Abdruck einer Aufnahme, die früher im Besitz von Onkel Georg bzw. Tante Lene war und Abdruck einer grösseren Kreidezeichnung, deren Original Betty Howaldt in Braunschweig besitzt. H.H.)


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Andreas Ludewig Diederichsen. geboren Kiel 16.März 1779 (Nr.10)
gestorben Kiel 24.Mai 1862

Akten des Magistrats zu K i e l .
(Stadtarchiv Nr. 245)
Betrifft: Die Heranziehung fremder Maurer, Zimmerleute und
Tischler bei Bauten in Kiel : 1763 bis 1814.

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Pro Memoria .

Ueber das beifolgende mit dem Berichte der klösterlichen Obrigkeit zu Preetz begleitete allerunterthänigste Gesuch der Schiffsbauers Andreas Ludewig Diederichsen
zu Gaarden, um Erlaubnis, die erforderliche Handwerkerarbeit, ohne ans Amt gebunden zu seyn, von ihm beliebige Arbeiter auf seiner Werfte machen lassen zu dürfen, erbitte ich mir den Bericht nebst Bedenken des hiesigen Magistrats bei Remittierung der Anschlüsse.
Kiel, den 28. Dezember 1811.
gez. Graf Rantzau.

An
den Magistrat

zu Kiel

An
Seine Königliche Majestät

Pflichtmässiger Bericht des Kammerherrn und Probsten v. Ahlefeld in Preetz. Ueber das allerunterthänigste Gesuch des Inhabers einer Schiffs - Werft, Andreas Ludewig Diederichsen zu Gaarden, um eine allerhöchste Konzession, die zu seinem Schiffsbauwesen erforderlichen Handwerks - Arbeiten, ohne an die in den benachbarten Orten befindlichen Handwerkerzünfte gebunden zu seyn, machen lassen zu dürfen.
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Anlage Dass allerunterthänigste Gesuch sub.Nr.73-75
erfordert den 19. Oktober 1811
erstattet den 15. Dezember ej. anni.

per den 14. Dezember 1811 / 9369 /

Da Supplicant in dem klösterlicher Dorfe Gaarden ein bedeutendes Schiffswerk besitzt, welches sich durch seinen Umfang, durch seine vorteilhafte Lage, durch die Tiefe des Fahrwassers für die vom Stapel zu lassenden Schiffe auszeichnet; so verdient seine für das Schiffsbauwesen wichtige Anstalt alle Aufmunterung und Unterstützung, welche ohnbeschadet der wohlerworbenen Rechte anderer nur ertheilt werden können. Es kann nun keinen Zweifel leiden, dass, wenn der Schiffsbaumeister derjenigen Handwerker bey seinen Schiffswerfte selbst hat, welche diejenigen Stücke verarbeiten, die zum Schiffe erforderlich sind, und von anderen Handwerkern gemacht werden müssen, selbige vollkommener ausfallen werden, als wenn sie an anderen Orten verfertigt werden.
In dieser Beziehung rechtfertigt sich daher auch die allerunterthänigste Bitte des Supplikanten, deren allerhöchste Gewährung nicht allein für sein Interesse vorteilhaft, sondern auch für die Vollkommenheit der zu erbauenden Schiffe nützlich sein würde.
Von seiten der in dem hiesigen Flecken befindlichen Zünfte dürfte der Intention des Supplikanten auch wohl kein Hindernis in den Weg gelegt werden können, wenn jene Handwerkarbeiten blos die zum Schiffsbauwesen erforderlichen Sachen zum Gegenstande haben und bey ihm selbst verfertigt werden.
Da indessen das Schiffswerft des Supplikanten nahe bey Kiel liegt, so haben die in jener Stadt befindlichen Handwerkerzünfte bei der Absicht des Supplikanten ein grösseres Interesse, und die in Kiel befindliche Schmiedezunft hat schon einmal versucht, dem Supplikanten das Recht, Schmiedearbeiten auf seinem Schiffswerfte zu verfertigen streitig zu machen. Ob nun diese in der Stadt Kiel befindlichen Handwerkszünfte jura quaesita haben, welche der Intention des Supplikanten im Wege stehen, kann ich meiner Beurtheilung nicht unterziehen, da mir deren Privilegien nicht zureichend bekannt sind.
Indem ich dieses Ew. Königl. Majestät allerunterthänigst habe berichten sollen unterwerfe ich alles der allerhoechsten Prüfung.

Allerunterthänigst

gez. Cay ? Ahlefeld.


Der Befehlshaber der Küsten Milice, Kaufmann und Schiffsbauer Andreas Ludewig Diederichsen, zu Gaarden bey Kiel bittet unterthänigst um eine Königliche Konzession bey seiner Schiffsbauwerfte die erforderliche Handwerksarbeit, ohne am Amte gebunden zu sein, von ihm beliebigen Arbeitern auf seiner Werfte machen lassen zu können.

An Sr. Königliche Majestät
Vor einigen Jahren etablierte ich zu Gaarden bey Kiel eine Schiffsbauwerfte. Sonst so sehr von Natur begünstigt, fühlte ich bald bey Erbauung der Königlichen Kanonenboote und der Königlichen Kutterbrigge Langeland wegen Entfernung von der Stadt um das ganze accurat, geschwind und gut zu liefern, dass es notwendig sey, von den hauptsächlich zu einer Werfte recurrierenden Handwerkern, insbesondere Schmiedearbeitern davon auf der Werfte haben zu müssen und entschloss mich, sobald Zeit und Umstände es erlaubten, das Uebel abzuhelfen.
Ew. Königliche Majestät, die den Werth einer guten Werfte schätzen, werden allergnädigst meine unterthänige Bitte erfüllen und mir eine Konzession bey meiner Schiffsbauwerfte, die dazu benötigten Handwerker, ohne an das Amt gebunden zu sein, frei ansetzen zu dürfen, erteilen. Ich zweifle um so weniger an der Erfüllung dieser meiner Bitte, da jede Fabrique selbige Freiheit geniesst und ich dadurch in den Stand komme, auf Ew. Königlichen Majestät Verlangen Kriegsschiffe aller Art hurtig liefern zu können.
Copenhagen, den 18. Juli 1811.
Allerunterthänigst
Andreas Ludewig Diederichsen.
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7357 per 28. Sept. 1811

(folgt Seite 92 P.J.)

Das allerunterthänigste Gesuch des hiesigen Bürgers und Kaufmannes Andreas Ludewig Diederichsen um eine Königliche Konzession bey seiner Schiffsbauwerfte zu Gaarden, ohne am Amte gebunden zu sein von ihm beliebigen Arbeitern auf seiner Werfte machen lassen zu dürfen, wird vom Bürgermeister und Rath dem hiesigen Schmiedeamt / : Tischleramt zur Erklärung cum termino von 14 Tagen ab eiusdem hierdurch mitgetheilt,
Dezember Kiel in curia 17. Januar 1812
Gez. Hartwig Jess.


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pr. Kiel den 19. Februar 1812.

Hochwohlgeborener Herr Justizrath!
Hochwohl und Wohlgeborene
Hoch und Wohlweise
Hoch und Wohlgelehrte
Höchst zu verehrender Bürgermeister und Rath!

Ew. Hochwohl und Wohlgeboren haben das Gesuch des hiesigen Bürgers
und Kaufmannes A.L.Diederichsen um eine Königliche Konzession, die auf seinem Schiffsbauwerfte erforderliche Handwerkerarbeit, von dem ihm beliebigen Arbeitern, ohne an dem Amte gebunden zu sein, auf seinem Werfte machen lassen zu dürfen, zu unserer Erklärung mitgetheilt, welche wir denn auch ganz gehorsamst hiermittelst einreichen.
Die Bittschrift des Supplicanten fängt gleich mit einer Unwahrheit an, indem derselbe kein Werft etabliert, sondern dasselbe nur gekauft hat.
Es ist ebenso unrichtig, dass er bey dem Bau der Königl. Canonenböte und der Königl. Kutterbrigg es gefühlt habe, dass er wegen der Entfernung der Stadt das ganze nicht so accurat, geschwind und gut zu liefern imstande gewesen sei, als er es hätte thun können, wenn er die Schmiede auf seinem Werfte gehabt hätte. Ebenso unwahrscheinlich ist auch sein Versprechen, dass er, wenn er die erbetene Konzession erhalte, auf Sr. Königlichen Majestät Verlangen Kriegsschiffe aller Art hurtig liefern wolle. Zur Rechtfertigung dieser unserer Behauptung müssen wir ganz gehorsamst bemerken, dass die übrigen Schiffsbauer, welche hierselbst Kriegsschiffe gebaut haben, obgleich manche von ihnen weiter von den Schmieden entfernt waren als der Supplicant, nie eine solche Klage haben laut werden lassen, dass diese Klage überhaupt in dem Munde des Supplikanten ungereimt ist, da sein gedachtes Werk, welches beyläufig gesagt, sich weder durch seinen Umfang noch durch seine vorteilhafte Lage, oder die Tiefe des Fahrwassers vor den anderen auszeichnet, höchstens zwey Flintenschüsse weit von der Stadt liegt, und es nicht herkömmlich noch erforderlich ist, dass die Nägel, wenn sie eingeschlagen werden, noch warm seyn müssen. Ob Supplikant Tischler, Schmiede und andere Arbeiter aber accurater und besser von verlaufenen Gesellen und Pfuschern geliefert erhalten könne als von den hiesigen Amtsmeistern, ist eine Frage, zu deren Erörterung der Supplicant freilich in seinem Gesuche Veranlassung giebt, welche wir aber nicht weiter berühren wollen, da sie sich von selbst beantwortet. Dahingegen liegt der eigentliche Grund seines Gesuches daran, dass kein hiesiger Meister ohne Pränumeration mehr für ihn arbeiten will, indem
1.) sein Credit hier zu Lande auf etwas schwachen Füssen steht, da es hier
bekannt ist, dass er sehr oft Execution im Hause hat
und
2.) weil er ein so chicaneuser Mensch ist, dass man sein Geld erst durch
Prozess von ihm erhalten kann.
Unter diesen Umständen ist er beinahe gezwungen worden, eine Art von
Schmiede in seiner Scheune anzulegen, wo ein verlaufener Gesell jetzt für die Bauernpferde Hufeisen schmiedet, in dem es auf seiner Schiffswerft - deficienta pecunia - jetzt seit ziemlicher Zeit mäuschenstille ist.
Es ist uns daher garnicht bange, dass wir bey diesem Supplicanten, wenn er die erbetene Konzession erhielte, grossen Schaden leiden würden, und wenn wir daher nicht wünschen, dass ihm dieselbe erteilet werde, so rührt dieses blos daher, dass, wenn seine Stelle über kurz oder lang zum Verkaufe käme, alsdann der neue Käufer diese Konzession wiederum leichter erhalten und eine ordentliche Schmiede daselbst etablieren könnte. Diese würde unss alsdann natürlich viel Abbruch thun können, da der Eigentümer nicht den vierten Theil der Abgaben zu tragen hat, welche jeder von uns bezahlen muss und wofür uns unsere Landesherrlichen Privililegien ertheilt worden sind, worin bestimmt ist, dass innerhalb zwey Meilen von Kiel sich kein Schmied oder Tischler niederlassen soll, wie aus den an die Höchpreisl. Königl. Schleswig Holsteinische Canzeley zu ihrer Zeit eingesandten Originaldokumenten zu ersehen ist.
Unter diesen Umständen bitten wir ganz gehorsamst, dass Hochwohl und Wohlgeboren geruhen mögen, darauf anzutragen, dass besagtes Gesuch allerhöchsten Ortes nicht bewilligt werden möge.
Desuper p. p.

- - - - -
An
Das Allerhöchste
Oberpräsydium
Hierselbst.

S. M.

Indem wir anheymgestellt seyn lassen müssen, ob das Anführen des hiesigen Tischler und Schmiedeamts in ihrer anliegenden Erklärung, welche wir über das alleruntertht. Gesuch des Befehlshabers der Küstenmelitz, Kaufmannes und Schiffbauers Andreas Ludewig Diederichsen bey Gaarden eingezogen haben, begründet sey, dass nämlich nach ihrer zur allerhöchsten Bestätigung eingesandten Amtsartikel sich kein Tischler oder Schmied innerhalb zwey Meilen von Kiel niederlassen solle, so widerstreitet doch auf jeden Fall die Bitte des Supplikanten Diederichsen: "dass es ihm erlaubt werde, bey seiner Schiffbauwerfte die erforderlichen Handwerkerarbeiten, ohne an dem Amte gebunden zu seyn, von ihm beliebigen Arbeitern auf seiner Werfte verfertigen lassen dürfen."
Der bekannten allerhöchsten Verordnung wonach auf der Geest auf 3 Meilen keine bürgerliche Hanthierung auf dem Lande getrieben werden darf. Auch existiert schon in dem Dorfe Gaarden, wohin die Besitzung des Supplikanten gehört, eine nach jener Verordnung zulässige Grobschmiede. Bey der Nähe der Werfte des Supplikanten, die im Angesicht der Stadt Kiel und unmittelbar an dem Dorfe Gaarden liegt, scheinen daher keine haltbaren Gründe für ihn zu sprechen, wohl aber würde die erbetene allerhöchste Konzession zum Nachteile der Stadthandwerker gereichen, welche allerdings einen Theil ihrer Nahrung vom Schiffbauwesen suchen und itz jede Schmälerung um so mehr empfinden würden, als solches in der letzten Zeit so bedeutend abgenommen hat.
Unter Remittierung der Konzessionsakte halten wir uns daher verpflichtet, durch das Num des allerh. Verordnung 1. Obrig. vom 28. Dezember v.J. erforderte Bedenken auf einen abschlägigen Bescheid zu richten, wobey wir jedoch alles zum höheren Ermessen anheimstellen.

Kiel 21. Februar 1812
gez. Unterschriften.

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Nachschrift !
Die Konzession ist erteilt worden. Dies geht hervor aus einem in demselben Aktenstück enthaltenen Gesuch des Deputierten, Bürger und Schiffabaumeisters Frahm vom 26. September 1833 in dem es heisst:
.... "Die Nachteile welche hieraus entstehen sind auch früher schon allerhöchsten Orts anerkannt, indem dem Kaufmann A.L.Diederichsen bey seiner Schiffsbauerei zu Gaarden am jenseitigen Ufer des Kieler Hafens, keine zeitausend Schritt von meinem Zimmerplatz entfernt, unter dem 2. Juni 1812 aus der Königl. höchstpreisl. Schlesw.-Holstein.-Lauenburg-Kanzlei eine Konzession ertheilt worden, die ihm erlaubt, ohne an die Zünfte und städt. Handwerker gebunden zu sein, alle bei dem Schiffsbau vorfallenden Arbeiten von selbst beliebigen Arbeitern verfertigen zu lassen.

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Wenn die ehrsamen Zunftmeister schreiben, dass unser guter Urgrossvater oft "Executionen" im Hause gehabt habe, so darf man dabei nicht vergessen, dass er nach anderer Lesart, ich habe einmal gehört, die Kinder sollen mit den wertlosen Scheinen gespielt haben, sein ganzes Vermögen in dem dänischen Staatsbankerott verloren haben soll.
Es ist doch eigenartig, wie sich alles wiederholt und wie schnell es die Menschen vergessen, jedenfalls haben unsere Vorfahren auch zu kämpfen gehabt und manches durchgemacht, was auch wir nach dem Kriege jetzt erlebt haben.
Auf der anderen Seite waren die Verhältnisse doch wohl wesentlich einfacher.
In meinem Besitz ist nämlich ein Anschreibebuch des Urgrossvaters von den Jahren 1833 bis 1843. Dieses Buch, das die geringsten Ausgaben enthält, ist eine wahre Fundgrube als Abbild für die damalige Zeit und ich bedaure, dass ich es im Augenblick seines Umfanges wegen nicht abdrucken kann.
Manche Hausfrau würde es sicher mit Interesse lesen, vor allem wenn man von den Mahlzeiten liest, wo 14 Pfund Kalbfleisch und mehr, allerdings ja bei grossem Haushalt für einen auch unter Berücksichtigung der anderen Währungsverhältnisse anscheinend lächerlich geringen Preis gekauft werden konnte.
Dass damals, also doch vor nicht 100 Jahren das Heizmaterial in Kiel bzw. im Sandkrug im wesentlichen Torf gewesen ist, mutet einem heute eigenartig an.
Für den näheren Zweig der Familie ist von Interesse, dass Sämereien von Schwager Kölle aus Hannover bezogen wurden.
Ich besitze leider nicht im Original eine ganze Reihe von Bildern von Andreas Ludewig Diederichsen und auch ein Bild von Ingeborg Marie geb. Wodschow. Aber auch hier sei die Bitte auf Ergänzung meiner Sammlung in Bezug auf Angaben, Andenken und Bildern ausgesprochen.
Ich habe mich in den letzten Wochen naturgemäss viel mit meinem vorhandenen Material beschäftigt und erst beim Niederschreiben allmählich einen Überblick über den Umfang gewonnen.
Ich besitze ausser dem jetzt Abgeschriebenem besonders umfangreiches Material in Form von Biographien der dänischen Vorfahren, daneben teilweise sehr interessantes Material hauptsächlich aus Braunschweig in Form von seitenlangen Testamente, die einen anschaulichen Einblick in einen damaligen Haushalt um 1650 ca. geben, Apotheker-Konzession aus derselben Zeit, Kaufbriefe usw.
Eine rohe Schätzung des vorhandenen Materials ergibt, dass jetzt höchstens ein drittel bis viertel erst abgeschrieben ist.
Eine Stellungnahme, inwieweit die vorliegende Arbeit auf Interesse gestossen ist und Weiterverfolgung gewünscht wird, wird erbeten.
In Anbetracht des bevorstehenden Weihnachtsfestes möchte ich die Arbeit vorerst beenden.
Heinz Howaldt.

"Das Original (ein Durchschlag des Originals von Heinz Howaldt) befindet sich (im Jahr 2003) im Besitz von Anneliese von Bonin, München" (Brigitte Hartel)

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Letzte Änderung: 28.08.03